Fürstenwalde West

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Fürstenwalde-West

Fürstenwalde-West, auch bekannt als Wald- und Gartenstadt Fürstenwalde-West Geologische Entwicklung

Erste Besiedlung

Das Berliner Urstromtal: Das Berliner Urstromtal ist gezeichnet durch die letzte Eiszeit. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Flüssen Dahme, Havel und Spree. Große Wälder überdeckten das sandige Land. Die Besiedlung erfolgte an schmale Flußübergänge, so auch die Stadt Fürstenwalde.

Stadtteilbesiedelung

Die Ortslage Fürstenwalde-West befand sich östlich von Hangelsberg und wurde 1956 diesem Ort zugeordnet.

Nicht nur die Stadt Fürstewalde hatte Anfang des 20. Jahrhunderts finanzielle Probleme. Ein allgemeiner Trend um dem entgegen zuwirken sind Landverkäufe. Diese Bodenpolitik bringt neue Steuerzahler in die Stadt. Auch die hiesigen Stadtverordneten suchen nach Lösungen. Hier bietet die Wald- und Gartenstadt-Terraingesellschaft mit beschränkter Haftung zu Berlin an, ein Waldstück bei Hangelsberg zu kaufen. Der Verkauf seitens der Stadt Fürstenwalde wurde zugestimmt, weil im Zuge der Bebauung der Chausse-Bau von Fürstenwalde nach Berlin gefördert wird.

Gründe der Wald- und Gartenstadt-Terraingesellschaft für die Entwicklung einer Siedlung auf dem Areal der heutigen Ortslage Hangelsberg (ehemals Fürstenwalde-West) könnten unter anderem die Nähe zum Ort Hangelsberg, der bereits über eine nennenswert ausgeprägte und für den Bau der Siedlung nötige Infrastruktur (Geschäfte, Straßen, Bahnanschluss) verfügte, und die Lage des künftigen Stadtteils mitten im Wald gewesen sein.

  1. Bahnhof Hangelsberg
    Das Gebiet befindet sich im Einzugsgebiet des Hangelsberger Bahnhofs. Eine gute Bahnanbindung hatte damals eine noch größere Bedeutung als heute. Wohl keine andere (unbebaute) Fläche im damaligen Stadtgebiet wies eine bessere Bahnanbindung auf.
  2. Berliner Landstraße
    Die Hauptstraße des Gebietes war ein geeigneter Ausgangspunkt der Erschließung des Gebietes.
  3. Landschaftsraum
    Der landschaftlich attraktive Bereich im Wald und an der Spree ermöglichte die Entwicklung einer musterhaften Siedlung einer Wald-und Gartenstadt auf größerer Fläche, die nicht siedlerisch vorgeprägt war. Die Spree macht hier einen Bogen und bildet fast eine Habinsel mit einer größeren Fläche, die auch eine harmonische Grenzziehung der Siedlung ermöglichte (Abschluss an den "Engstellen" zwischen Spree und Bahn). Die Übernahme einiger landschaftlicher Elemente, wie dem Anger sowie der Erhalt einzelner (heute teilweise überbauter) Waldflächen und auch die geschwungene Straßenführung entsprachen dem gestalterischen Leitbild.
  4. Abgelegenheit
    Lage weitab der eigentlichen Stadt Fürstenwalde war möglicherweise ein weiterer Grund für die Entwicklung: Zum einen konnte die Stadt mit dem (wahrscheinlich) sumpfigen Gelände ohnehin wenig anfangen und war froh, dass sie es so bestmöglich verwerten konnte. Zum anderen waren hier keine größeren Betroffenheiten oder Einzelinteressen zu erwarten, da das Gebiet vermutlich komplett im Stadtbesitz war.
  5. Hangelsberg
    Westlich der Siedlung befand sich der Ort Hangelsberg. DieVersorgungsinfrastrukturen (Bäcker, Fleischer etc.) konnten sowohl in der Bau- als auch in der Siedlungsphase genutzt werden. Dies ist besser, als wenn eine Siedlung Irgendwo im Nirgendwo entsteht unddiese Infrastrukturen erst entstehen müssen.

Die Kombination der Faktoren - verbunden mit einer entsprechend großen Nachfrage nach derartigen Grundstücken - könnte für die Entwicklungsgesellschaft sicher ein Grund gewesen sein, genau dieses Gelände zu erwerben und zu entwickeln. Natürlich können auch ganz andere Faktoren den Ausschlag gegeben haben.

Auszüge aus dem Vertrag zwischen der Stadtgemeinde Fürstenwalde und der
Wald- und Gartenstadt-Terrain-Gesellschaft m. b. H. (Archiv: Museum Fürstenwalde)

8. Februar 1912 Vertragsangebot seitens der Wald- und Gartenstadt-Terrain-Gesellschaft mit beschränkter Haftung
an die Stadtgemeinde Fürstenwalde, Spree

  • §§ 1, 2 Benennung der Größe und des Preises des zu verkaufenden Gebietes (ausgenommenbestimmte öffentliche Wege)
  • § 3 Regelung der Zahlung des Kaufpreises, der Auflassung und der Übergabe
  • § 4 Stellung weiterer Flächen bis April 1917
  • § 5 Regelung zum Zufahrtsweg zum Bahnhof und der Straße der Fürstenwalder Landstraße
  • § 6 Verpflichtung der Gesellschaft zur Erschließung von Straßen und Plätzen
  • §§ 7, 8 Art und Weise der Befestigung der Straßen und Gehwege
  • § 9 Auflassung der Plätze
  • § 10 Bebauungsvorschriften für Wohnhäuser und Nebengelasse und der Anlegung von Vorgärten der einzelnen Bauparzellen
  • § 11 Anlegung eines Friedhofes
  • § 12 Verpflichtung eines Erwerberseiner Parzelle
  • § 13 Eintragung einer Sicherungshypothek
  • § 14 Pflicht der Anlieger zur Unterhaltung der Bürgersteige und zur Reinhaltung der Straße
  • § 15 Benennung der Straßen und Plätze
  • § 16 Bedingungen zu in § 2 bezeichnetem Gelände
  • § 17 Regelung beim Auffinden eines Schatzes bzw. Gegenstand von geschichtlichem oder wissenschaftlichem Wert
  • § 18 Verpflichtung des Parzellenerwerbers bei Weiterveräußerung
  • § 19 Verschiebung der Vertragsverpflichtung im Falle eines Krieges
  • § 20 Vertrag gilt als eine in sich abgeschlossene Einheit und seine Folgen
  • § 21 Regelung der Übernahme der Kosten
  • § 22 Übernahme der Verpflichtungen Gesellschaft definiert

14. Februar 1912 Verhandelt
Erklärung der Annahme der abgegebenen Offerte vom 8. Februar 1912 durch die Wald-und Gartenstadt-Terraingesellschaft mit beschränkter Haftung, vertreten durch Herrn Paul Winkler, falls die städtische Behörde im Laufe des Monats März 1912 zustimmt.


28. Februar 1912 Verhandelt
Verlängerung der abgegebenen Offerte vom 8. Februar 1912, Erklärung durch Herrn Alfred Michalsky


ohne Datum: Beschluß des Bezirksausschusses zu Frankfurt a. O.
Die Beschlüsse zur Anlage einer Villenkolonie werden genehmigt.


5. Juli 1912 Verhandelt
Die Annahme der Offerte vom 8. Februar wird mit Änderungen in §§ 5, 7, 9, 10 und 16 und Einfügung eines § 10a wird vom Bürgermeister Fürstenwalde unterzeichnet.


25. Juli 1912 Verhandelt
Geschäftsführer der Wald- und Gartenstadt-Terraingesellschaft treten mit Unterschrift der Erklärung vom 5. Juli 1912 der Stadtgemeinde Fürstenwalde bei.


20. Dezember 1913 Verhandelt
Entwurf eines Nachtrages bezüglich der Entwässerung und der Pflasterung der Landstraße vor dem Wagner´schen Grundstück genehmigt und unterschrieben.


11. Februar 1914 Verhandelt
Verhandlung zu § 3 des Hauptvertrages und förmliche Festsetzung für die endgültige Genehmigung des Bebauungsplanes auf den 16. Januar 1914

Entwicklung

Kreis-Archiv FIS-Nr. 239

Einwohner

lt. einer Statistik des Bezirksbüros per 28.03.1950 hat Fürstenwalde-West Einwohner 813:
davon Erwachsene 646
Kinder 167
Auswärtswohnende Grundstücks-Wochenendlaubenbesitzer ca. 50 Familien :

Handwerksbetriebe

lt. einer Statistik des Bezirksbüros vom 28.3.1950

Verkaufsstellen

lt. einer Statistik des Bezirksbüros Fürstenwalde-West vom 28.3.1950

  • 1 Bäckerei
  • 1 Fleischvekaufsstelle
  • 1 Konsumverkaufsstelle (Lebensmittel)
  • 1 Konsumverkaufsstelle (Textilien
  • 1 Einzelhandelsgeschäft (Lebensmittel)
  • 1 Einzelhandelsgeschäft (Textilien)

Gaststätten

lt. einer Statistik des Bezirksbüros Fürstenwalde-West vom 28.3.1950

  • 2 Gastwirtschaften

T

Besonderheit zum Nachbarort Hangelsberg

Der Ortsteil Fürstenwalde-West wurde 10 km vom Stadtkern Fürstenwalde erbaut.
Der Ortsteil Fürstenwalde-West lag in direkter Nachbarschaft zum Ort Hangelsberg.

Bebauungsplan
Durch die Wald- und Gartenstadt-Terraingesellschaft m. b. H. wurden außer Parzellen, die an Privatpersonen verkauft wurden, auch soziale Einrichtungen geplant.
Der Bebauungsplan der Wald- und Gartenstadt Fürstenwalde-West wies einen Schulplatz aus. Nördlich der Bahnlinie wurde eine Kirche und Pfarre projektiert. Ein Bahnhof sollte am nördlichen Ende der Straße Unsal angelegt werden. Diese Vorhaben wurden nie verwirklicht.


Schulwesen und andere Kindereinrichtungen
Die Kinder mussten von Fürstenwalde-West nach Hangelsberg zur Schule gehen und wie die Hangelsberger Kinder auch ab der 5. Klasse nach Fürstenwalde-Stadt zur Schule fahren. Anders ist die Errichtung eines Kindergartens. Während des 2. Weltkrieges und danach mussten viele Frauen arbeiten. Die Kinder sollten sich nicht selbst überlassen sein und so wurde 1946 ein Kindergarten in der Elsässerstraße eingerichtet. In Hangelsberg stand noch keine Einrichtung zur Verfügung.


Handwerk und Handel
Verkaufsstellen, Gaststätten, Handwerksbetriebe gab es in Fürstenwalde-West und in Hangelsberg.


Feuerwehr
Innerhalb weniger km befanden sich zwei Feuerwehren auf dem gemeinsamen Areal Hangelsberg und Fürstenwalde-West. Es waren zwei verschiedene Gemeinden. Die Hangelsberger Feuerwehr wurde 1912 gegründet und für die Stadt Fürstenwalde, Ortsteil Fürstenwalde-West wurde etwas später in der Berliner Straße 27 für die Feuerwehr ein Gerätehaus und einen Schlauchtrocken- und Übungsturm in Holzbauweise errichtet. Das Gerätehaus wurde bis 2004 genutzt.


Parteien und Organisationen (Bericht des Bezirksbüros Fürstenwalde-West vom 28.03.1950, Kreisarchiv FIS-N 239)
Parteien wie die SED und FDJ waren in Ortsgruppen organisiert. Die LPD und DFD organisierten sich gemeinsam mit den Ortsgruppen Hangelsberg. Für den FDGB gab es eine Bezirksgruppe. In einer Arbeitsgemeinschaft trafen sich die Siedler und Gartenbesitzer gemeinsam mit den Hangelsbergern.Die öffentliche Verwaltung befand sich in Fürstenwalde-Stadt. Vor Ort war lediglich ein Bezirksbüro als Ansprechpartner.

Eingemeindung

'18. März 1956 Protokoll über die Einwohnerversammlung in Fürstenwalde-West: LOS-Kreisarchiv' FIS-N 186
Beschlußfassung: Die entsprechenden Verwaltungsangestellten erhalten aus dieser Einwohner-Versammlung heraus den Auftrag, den Zusammenschluß des Ortsteiles Fürstenwalde-West mit der Gemeinde Hangelsberg vorzubereiten und zu tätigen. Abstimmung ergab: für den Zusammenschluss 51 Stimmen gegen den Zusammenschluss 27 Stimmen.


11. Mai 1956 Protokoll der ordentlichen Stadtverordnetenversammlung: LOS-Kreisarchiv FIS-N 548
Vorstellung der Nachteile vor Eingemeindung und der Vorteile nach Eingemeindung und rege Diskussion. Die Abstimmung der Abgeordneten über die Beschlussvorlage der Eingemeindung nach Hangelsberg ergibt Einstimmigkeit.


28. Juni 1956 Beschluß Nr. 10/56: LOS-Kreisarchiv FIS-N 186
Der Kreistag beschliesst. Auf Grund der Verordnung über de Bearbeitung von Anträgen auf Änderung von Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenzen und Umbenennung von Gemeinden (Gesetzblatt Teil 1/17/55 vom 6.1.1955) bestätigt der Kreistag die Eingemeindung des Ortsteiles Fürstenwalde-West in die Gemeinde Hangelsberg. Der Beschluss tritt mit Wirkung vom 28. Juni 1956 in Kraft.


26.Juli 1956 Übergabe - Protokoll: LOS-Kreisarchiv FIS-N 186
Der Rat der Stadt Fürstenwalde übergibt dem Rat der Gemeinde Hangelsberg Werte bzw. Schriftstücke


29. August 1956 Protokoll der ordentlichen Stadtverordnetenversammlung LOS-Kreisarchiv FIS-N 548
TOP 3 Beschluß über die Änderung des Haushaltsplanes der Stadt Fürstenwalde (Spree) durch die Ausgemeindung des Ortsteiles Fürstenwalde-West. Der Beschluss des Rates der Stadt findet die einstimmige Billigung der Stadtverordnetenversammlung.



Der Stadtteil Fürstenwalde-West wurde nach 44 Jahren der Gründung der Gemeinde Hangelsberg zugeordnet